anmeldung

Sie möchten sich oder Ihr Kind zum Musik- oder Kunstunterricht anmelden? Füllen Sie einfach unten stehendes Formular aus (Sowohl Neu- als auch Weitermeldungen). Die Schulkostenbeiträge für das Schuljahr 2024/2025 wurden vom Land noch nicht freigegeben, eine Richtlinie (SJ 2023/2024) finden Sie im Abschnitt „Informationen / Vereinbarungen für das Schuljahr 2023/2024 oder hier.

Mit einer Anpassung der Tarife seitens des Landes muss gerechnet werden.

 

 

 

 

Die Anmeldung gilt für das Schuljahr 2024/2025.

Alle mit * markierten Felder müssen ausgefüllt werden. Mit Absenden des Formulars bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben und nehmen das für die Schule gültige Organisationsstatut (Aufbau, Lehrplan, Schulordnung und die jeweils gültigen Sätze der Schulkostenbeiträge – einzusehen unter www.ms-steiermark.at) zur Kenntnis.

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Nach Absenden des Formulars treten wir schnellstmöglich mit Ihnen in Kontakt, um die Anmeldung abzuschließen.

Alternativ können Sie das Anmeldeformular hier herunterladen und ausgefüllt per E-Mail oder postalisch an uns senden.


ANMELDEFORMULAR 2024/2025

    DATEN DES SCHÜLERS:

    Neuanmeldung / noch nicht registriertWeiter- und Wiederanmeldung oder Instrumentenwechsel*

    weiblichmännlich

    DATEN ERZIEHUNGSBERECHTIGTE / ZAHLUNGSPFLICHTIGE


    Informationen / Vereinbarungen für das Schuljahr 2024 / 2025


    • Die Anmeldung gilt für das gesamte Schuljahr. Abmeldungen können erst
    am Schulschluss erfolgen.
    • Schulkostenbeiträge im Schuljahr 2024/2025:
    Ordentliches Studium gem. Statut: SchülerInnen: €555,61 / Erwachsene: €1072,53 ; Kursfach: (ab 6 SchülerInnen, 1 Wstd, 50 Min.): SchülerInnen: €274,07 / Erwachsene: €274,07 ; Kursfach: (4-5 SchülerInnen, 1 Wstd., 50 Min.): SchülerInnen: €411,10 / Erwachsene: €411,10
    • Die Anmeldegebühr von € 5,- wird bei der ersten Vorschreibung mitverrechnet.

    • Der Schulkostenbeitrag wird auf 2 Raten – im November und im März von der Stadtgemeinde Deutschlandsberg vorgeschrieben.

    • Der Schüler/Die Schülerin ist verpflichtet, im Schuljahr mindestens 24 Unterrichtsstunden im Hauptfach und 18/9 Stunden im Ergänzungafach anwesend zu sein, da sonst der Betrag der Landesförderung vom Erziehungsberechtigten bezahlt werden muss.

    • Jeder Hauptfachschüler ist verpflichtet, ein Ergänzungsfach (Ensemble, Orchester, Chor, Musiktheorie etc.) an der Musikschule zu absolvieren. Informationen dazu erhalten Sie bei den Lehrkräften, der Direktion sowie im Musikschulstatut(www.ms-steiermark.at)
    • Fotos vom Unterricht / bei Veranstaltungen werden von der Musik- und Kunstschule für Publikationen (Print & Web) verwendet.

    • Ich bin damit einverstanden, dass meine Tochter / mein Sohn fallweise auch an unterrichtsfreien Tagen Unterricht bekommt.

    • Ich bin damit einverstanden, dass meine Tochter / mein Sohn an Aufführungen auch am Wochenende oder an Feiertagen teilnimmt (bei Bedarf und nach Rücksprache).

    • Mit dem Antrag auf Aufnahme nehme ich das für die Schule gültige Organisationsstatut, sowie die Schul- und Schulgeldordnung zur Kenntnis und bestätige die Richtigkeit der Angaben.


    Hinweis auf Datenschutz


    Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG, etc.) und treffen technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, damit personenbezogene Daten ordnungsgemäß verwendet und Unbefugten nicht zugänglich gemacht werden (siehe dazu die auf der Homepage der Stadtgemeinde Deutschlandsberg veröffentlichte „Datenschutzerklärung“).


    Ich erkläre mich durch die Anmeldung an der Musikschule Deutschlandsberg mit der Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten und Weitergabe an autorisierte Stellen (z.B. Land Steiermark) einverstanden.


    Ich habe die oben angeführten Informationen gelesen und akzeptiere sie.


    Elektronischen Übermittlung von Briefsendungen durch die Stadtgemeinde Deutschlandsberg


    Die Digitalisierung bringt auch der öffentlichen Verwaltung neue Möglichkeiten, und so kann die Stadtgemeinde Deutschlandsberg künftig Zustellungen (Bescheide, Rechnungen, Vorschreibungen...) elektronisch vornehmen. Künftig ist es also möglich, Zusendungen der Stadtgemeinde Deutschlandsberg per E-Mail zu erhalten. Dieses kostenlose Service hilft, Geld zu sparen, entlastet die Umwelt und erleichtert die Archivierung!


    Ja, ich bin mit der elektronischen Übermittlung von Briefsendungen durch die Stadtgemeinde Deutschlandsberg einverstanden.


    Sollten Sie sich nicht dafür entscheiden, werden diese Zustellungen automatisch postalisch - jedoch mit neutralen Fensterkuverts erfolgen.

    Ergänzung zur Förderung des Landes Steiermark:


    Musikschule: Musik- und Kunstschule Deutschlandsberg

    Wollen Sie diese Förderung vom Land erhalten, kreuzen Sie bitte das untenstehende Feld an und beachten Sie die daran geknüpften datenschutzrechtlichen Konsequenzen:

    Ich stimme einer allfälligen MusikschülerInnenförderung für das Unterrichtsjahr 2024/2025 (für mich/ für mein Kind) zu.


    Datenschutzrechtliche Information des Förderungsgebers


    1. Das Land Steiermark ist ermächtigt, personenbezogene Daten des Förderungsnehmers/der Förderungsnehmerin (sowie der
    Erziehungsberechtigten) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Abwicklung der Förderung,
    für Kontrollzwecke und für allfällige Rückforderungen automationsunterstützt zu verarbeiten. Die erforderlichen Daten
    (insbesondere Personalien und Stammdaten der SchülerInnen und Erziehungsberechtigten, Unterrichtsdaten, Daten zum
    Schulverlauf und Schulerfolg) werden vom Musikschulerhalter an das Land Steiermark übermittelt.
    2. Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
    3. Übermittlungen von Daten können stattfinden: an den Landesrechnungshof zu Kontrollzwecken, an Gerichte wegen
    Rückforderungen, an den Landtag in Berichten über die Förderungsvergabe.
    4. Darüber hinaus können Angaben zu der Förderungsnehmerin/dem Förderungsnehmer, der Förderungsgegenstand, die Art und die
    Höhe der Förderungsmittel, die Zuordnung zum Leistungsangebot sowie Angaben über die Zahlungen (§ 25 Abs. 1 Z. 1 bis 4,
    6 und 7 TDBG) an den Bundesminister für Finanzen zum Zweck der Verarbeitung in der Transparenzdatenbank übermittelt
    werden.
    5. Der Förderungswerber/Die Förderungswerberin nimmt zur Kenntnis, dass auf der Datenschutz-Informationsseite des
    Förderungsgebers (https://datenschutz.stmk.gv.at) alle relevanten Informationen insbesondere zu folgenden ihn/sie
    betreffenden Punkten veröffentlicht sind:
    - zu den ihm/ihr zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und
    Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    - zum dem ihm/ihr zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
    - zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten.