anmeldung

Sie möchten sich oder Ihr Kind zum Musik- oder Kunstunterricht anmelden? Füllen Sie einfach unten stehendes Formular aus (Sowohl Neu- als auch Weitermeldungen). Die Schulkostenbeiträge für das Schuljahr 2026/2027 wurden vom Land noch nicht freigegeben, eine Richtlinie (SJ 2025/2026) finden Sie im Abschnitt „Informationen / Vereinbarungen für das Schuljahr 2025/2026.

Mit einer Anpassung der Tarife seitens des Landes muss gerechnet werden.

 

 

 

 

Die Anmeldung gilt für das Schuljahr 2026/2027.

Alle mit * markierten Felder müssen ausgefüllt werden. Mit Absenden des Formulars bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben und nehmen das für die Schule gültige Organisationsstatut (Aufbau, Lehrplan, Schulordnung und die jeweils gültigen Sätze der Schulkostenbeiträge – einzusehen unter www.ms-steiermark.at) zur Kenntnis.

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Nach Absenden des Formulars treten wir schnellstmöglich mit Ihnen in Kontakt, um die Anmeldung abzuschließen.

Alternativ können Sie das Anmeldeformular hier herunterladen und ausgefüllt per E-Mail oder postalisch an uns senden.


ANMELDEFORMULAR 2026/2027

    DATEN DES SCHÜLERS:

    Neuanmeldung / noch nicht registriertWeiter- und Wiederanmeldung oder Instrumentenwechsel*

    weiblichmännlich

    DATEN ERZIEHUNGSBERECHTIGTE / ZAHLUNGSPFLICHTIGE


    Informationen / Vereinbarungen für das Schuljahr 2026 / 2027


    Informationen / Vereinbarungen für das Schuljahr 2026/2027
    • Der Schulkostenbeitrag im Schuljahr 2025/2026 betrug je Hauptfach (1-3 SchülerInnen/Stunde) für ordentliche SchülerInnen: € 575 -; Je HF für Erwachsene (geboren am/vor dem 8.9.2001): € 1110,-; Kursunterricht: € 425,- (4 – 5 SchülerInnen/Stunde), € 284,- ab 6 SchülerInnen; Mit einer zusätzlichen Indexanpassung für das Schuljahr 2026/2027 ist zu rechnen.
    • Der Schulkostenbeitrag wird auf 2 Raten – im November und im März von der Stadtgemeinde Deutschlandsberg vorgeschrieben.
    • Die Schülerin / der Schüler ist verpflichtet, im Schuljahr mindestens 24 Unterrichtsstunden im Hauptfach und 18/9 Stunden im Ergänzungsfach anwesend zu sein, da sonst der Betrag der Landesförderung vom Erziehungsberechtigten selbst bezahlt werden muss. (€ 1.486,- im Schuljahr 2025/2026 – mit einer Indexanpassung im Schuljahr 2026/2027 ist zu rechnen)
    • Jeder Hauptfachschüler ist verpflichtet, ein Ergänzungsfach (Ensemble, Orchester, Chor, Musiktheorie etc.) an der Musikschule zu absolvieren. Es gibt es die Möglichkeit auf das Ergänzungsfach zu verzichten und stattdessen eine Theorie-Dispensprüfung abzulegen oder ein externes Ensemble zu besuchen. Informationen dazu erhalten Sie bei den Lehrkräften, der Direktion sowie im
    Musikschulstatut.
    • Fotos vom Unterricht / bei Veranstaltungen werden von der Musik- und Kunstschule für Publikationen (Print & Web) verwendet.
    • Ich bin damit einverstanden, dass meine Tochter / mein Sohn fallweise auch an unterrichtsfreien Tagen Unterricht bekommt.
    • Ich bin damit einverstanden, dass meine Tochter / mein Sohn an Aufführungen auch am Wochenende oder an Feiertagen teilnimmt (bei Bedarf und nach Rücksprache).
    • Mit dem Antrag auf Aufnahme nehme ich das für die Schule gültige Organisationsstatut, sowie die Schul- und Schulgeldordnung zur Kenntnis und bestätige die Richtigkeit der Angaben.


    Hinweis auf Datenschutz


    Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG, etc.) und treffen technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, damit personenbezogene Daten ordnungsgemäß verwendet und Unbefugten nicht zugänglich gemacht werden (siehe dazu die auf der Homepage der Stadtgemeinde Deutschlandsberg veröffentlichte „Datenschutzerklärung“).


    Ich erkläre mich durch die Anmeldung an der Musikschule Deutschlandsberg mit der Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten und Weitergabe an autorisierte Stellen (z.B. Land Steiermark) einverstanden.


    Ich habe die oben angeführten Informationen gelesen und akzeptiere sie.


    Elektronischen Übermittlung von Briefsendungen durch die Stadtgemeinde Deutschlandsberg


    Die Digitalisierung bringt auch der öffentlichen Verwaltung neue Möglichkeiten, und so kann die Stadtgemeinde Deutschlandsberg künftig Zustellungen (Bescheide, Rechnungen, Vorschreibungen...) elektronisch vornehmen. Künftig ist es also möglich, Zusendungen der Stadtgemeinde Deutschlandsberg per E-Mail zu erhalten. Dieses kostenlose Service hilft, Geld zu sparen, entlastet die Umwelt und erleichtert die Archivierung!


    Ja, ich bin mit der elektronischen Übermittlung von Briefsendungen durch die Stadtgemeinde Deutschlandsberg einverstanden.


    Sollten Sie sich nicht dafür entscheiden, werden diese Zustellungen automatisch postalisch - jedoch mit neutralen Fensterkuverts erfolgen.

    Ergänzung zur Förderung des Landes Steiermark:


    Musikschule: Musik- und Kunstschule Deutschlandsberg

    Wollen Sie diese Förderung vom Land erhalten, kreuzen Sie bitte das untenstehende Feld an und beachten Sie die daran geknüpften datenschutzrechtlichen Konsequenzen:

    Ich möchte eine allfällige „MusikschülerInnenförderung“ für das Unterrichtsjahr 2026/27 (für mich/ für mein Kind) in Anspruch nehmen.


    Datenschutzrechtliche Information des Förderungsgebers


    1. Das Land Steiermark ist berechtigt, personenbezogene Daten der Förderungsnehmerin/des Förderungsnehmers (sowie der Erziehungsberechtigten) für Zwecke der Abwicklung der Förderung und für Kontrollzwecke automationsunterstützt zu verarbeiten (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b und e Datenschutzgrundverordnung – DSGVO iVm § 15 Steiermärkisches Förderungstransparenzgesetz – StFTG 2025) und weiters für allfällige Rückforderungen zu verarbeiten und zu diesem Zweck auch an Gerichte zu übermitteln (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die erforderlichen Daten (insbesondere Personalien und Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und Erziehungsberechtigten, Unterrichtsdaten, Daten zum Schulverlauf und Schulerfolg) werden vom Musikschulerhalter an das Land Steiermark übermittelt.
    2. Die Daten gemäß Z 1 werden für einen Zeitraum von zehn Jahren nach der Beendigung der vollständigen Abwicklung der Förderung aufbewahrt, sofern keine rechtliche Verpflichtung dem entgegensteht oder die Daten in anhängigen verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren benötigt werden (§ 15 Abs. 8 StFTG 2025).
    3. Übermittlungen von Daten können stattfinden:
    - an den Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshof zu Kontrollzwecken;
    - Name der Förderungsnehmerin/des Förderungsnehmers, der Förderungsgegenstand sowie die Art und die Höhe der Förderungsmittel im Rahmen des Förderungsberichts gemäß § 13 StFTG 2025 an den Landtag sowie an die Allgemeinheit.
    4. Darüber hinaus können der Name der Förderungsnehmerin/des Förderungsnehmers, der Förderungsgegenstand, die Art und die Höhe der Förderungsmittel, die Zuordnung zum Leistungsangebot sowie Angaben über die Zahlungen an das für Finanzen zuständige Mitglied der Bundesregierung zum Zweck der weiteren Verarbeitung gemäß § 2 TDBG 2012 in der Transparenzdatenbank (§ 12 iVm § 15 Abs. 5 StFTG 2025) übermittelt werden.
    5. Informationen von allgemeinem Interesse sind nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz zu veröffentlichen. Die „MusikschülerInnenförderung“ kann davon betroffen sein.
    6. Die Förderungswerberin/der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (https://datenschutz.stmk.gv.at) alle relevanten Informationen insbesondere zu folgenden sie/ihn betreffenden Punkten veröffentlicht sind:
    - zu den ihr/ihm zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    - zum dem ihr/ihm zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
    - zum Verantwortlichen der Verarbeitung (Amt der Landesregierung gemäß § 15 Abs. 9 StFTG 2025) und zum Datenschutzbeauftragten.